Kurzreferat
Die Richtlinie zeigt auf, welche ersten Untersuchungen nach Schadstoffemissionen durch akute Störereignisse in industriellen Anlagen vorzunehmen sind, um das Ausmaß möglicher Umweltschäden sowie der gesundheitlichen Gefährdung festzustellen und entsprechende Maßnahmen zur Minimierung ergreifen zu können. Der Einsatz des passiven Biomonitorings wird dargelegt, das heißt die Bewertung von sichtbaren Symptomen an der Vegetation sowie die Untersuchung von Schadstoffanreicherungen in Nahrungs- und Futterpflanzen. Die dafür notwendige Probenahmestrategie wird ebenso beschrieben wie die Aufarbeitung der Pflanzenproben. Anhand der Ergebnisse können der räumliche Einwirkungsbereich abgegrenzt und Risiken für die Umwelt sowie beim Verzehr von Gemüse und Futterpflanzen abgeschätzt werden. Die Richtlinie richtet sich an Umweltbehörden, Ordnungsämter und die Feuerwehr.