Kurzreferat
Der Beruf des Kranführers ist in Deutschland kein Ausbildungsberuf. Obwohl Kranführern Millionenwerte anvertraut werden, wird häufig ein Mitarbeiter nach einer simplen Unterweisung als Kranführer eingesetzt. Nach BGV D 6 müssen Kranführern im Führen oder Instandhalten des Krans unterwiesen sein und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen werden. Die Richtlinie ergänzt die Richtlinienreihe VDI 2194 zur Überprüfung der theoretischen Eignung von Kranführern durch die Definition eines beispielhaften Fragenkatalogs und schließt damit die bisher vorhandene Ausbildungslücke.