Die Richtlinie behandelt Prognoseverfahren für Erschütterungen im Frequenzbereich von 4 Hz bis 80 Hz, die von oberirdisch geführten Schienenbahnen ausgehen und über den Gleisober- bzw. -unterbau sowie durch den Boden in benachbarte Gebäude übertragen werden. Dabei können die Gebäudeschwingungen Werte erreichen, die deutlich spürbar sind und vorgegebene Grenzwerte für die Einwirkung von Schwingungen auf Menschen in Gebäuden überschreiten.