Kurzreferat
Die in dieser Richtlinie genannten Eignungsvoraussetzungen und Kenntnisse sind als Mindestanforderungen an den zukünftigen Kranführer zu sehen. Da die Art und Weise der Kenntnisvermittlung freigestellt ist, ist eine Unterweisung auf Basis dieser Richtlinie eine gute Voraussetzung für den nachfolgenden Einsatz des Mitarbeiters als Kranführer. Für Kranführer für Turmdreh- und Fahrzeugkrane bestehen zusätzliche Anforderungen, die nicht in dieser Richtlinie behandelt werden.