Kurzreferat
Die Richtlinie befasst sich mit der Gewinnung von Schwefel aus Gasen mit schwefelhaltigen Verbindungen in Claus-Anlagen und für nachgeschaltete Abgasreinigungsanlagen. Abgase insbesondere von Mineralölraffinerien können mehr oder weniger Schwefelwasserstoff (H2S) und andere schwefelhaltige Verbindungen enthalten. Diese können durch die Anwendung des Claus-Prozesses zu elementarem Schwefel umgesetzt werden. Beim Einsatz von Claus-Anlagen stand ursprünglich die Produktion von Schwefel (S) im Vordergrund. Durch die Gewinnung des Schwefels als Produkt wird jedoch die Schwefeldioxidemission wesentlich vermindert, sodass Claus-Anlagen einen erheblichen Beitrag zur Reinhaltung der Luft leisten. Als Maßnahmen für den Umweltschutz können heute, bedingt durch technische Weiterentwicklung, Claus-Anlagen mit hohem Schwefelgewinnungsgrad betrieben werden.