Kurzreferat
Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die "Befähigte Personen für Fahrbare Hubarbeitsbühnen" ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nicht behandelt werden in dieser Richtlinie Prüfungen von ständig eingebaute Hebeinrichtungen für den Personentransport, Geräte zur Brandbekämpfung und zur Rettung, ungeführte Arbeitskörbe, hebbare Bedienungsstände, Hubladebühnen (Ladebordwände), mastgeführte Kletterbühnen, Jahrmarktgeräte, Hubtische mit einer Hubhöhe unter 2 m, Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung, Luftfahrt-Bodengeräte und hebbare Arbeitsplätze an Flurförderzeugen. Die Richtlinie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel.