Kurzreferat
Diese Richtlinie findet Anwendung bei schienengebundenen und ortsfesten Kranen einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung, die der DGUV Vorschrift 52 (früher BGV D6) und der DGUV Vorschrift 54 (früher BGV D8) unterliegen. Nach DIN 15001-1 bezieht sich diese Richtlinie auf Laufkatzen, Ausleger- und Drehkrane, Brückenkrane, Portalkrane, Wandlaufkrane und Turmdrehkrane. Die Richtlinie gibt Betreibern von Krananlagen sowie Dienstleistern im Kranservicebereich eine kompetente Unterstützung an die Hand, um Abschätzungen über den Aufwand und den Umfang von Änderungen an den davon betroffenen Einrichtungen und/oder Maßnahmen vorzunehmen. Insbesondere wird das Augenmerk auf die ineinander verzahnten technischen und rechtlichen Zusammenhänge gerichtet. Betrachtet werden dabei die Betriebssicherheit und Anlagenverfügbarkeit ebenso wie betrieblich notwendig werdende Änderungen im Produktionsprozess bis hin zur Verlagerung von Standorten und damit verbundenen Anlagenverlegungen.