Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die Bearbeitung von Regelwerken der TGA. Sie soll den Mitarbeitern in den entsprechenden Arbeitskreisen Hinweise für die kontextgerechte, einheitliche Abfassung und Gestaltung von Begriffen für die unterschiedlichen Gewerke geben. Begriffe bestehen aus der Benennung und der dazugehörigen Definition. Mit dieser Richtlinie wird angestrebt, dass alle Fachleute, die sich mit der Ausarbeitung von technischen Regeln befassen, für das jeweilige Gewerk gleichlautende Begriffe verwenden, um eine einheitliche Aussage zu erzielen. Weiterhin gilt diese Richtlinie als Informationsquelle für alle Personen, die gehalten sind, die technischen Regeln bei Planung, Ausführung, Begutachtung und beim Betrieb von Anlagen der TGA zu beachten. Die Hinweise in dieser Ziel ist, dass Regelwerke wiedererkennbare Texte enthalten, die es deren Anwendern, wie den Beratenden Ingenieuren, Planern, ausführenden Betrieben, Betreibern und gegebenenfalls Juristen, das Verständnis für die Textinhalte der Regelwerke erleichtern.