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Vornorm
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(1) Diese Technische Spezifikation gilt für die Bemessung von Gebäuden, Brücken und anderen Ingenieurbauwerken aus Faserverbund-Kunststoffen. Sie gilt für dauerhafte und temporäre Tragwerke. Sie folgt den Prinzipien und Anforderungen an die Standsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit von Tragwerken, die in EN 1990 für die Grundlagen der Bemessung und der Verifizierung gegeben sind. (2) Diese Technische Spezifikation befasst sich nur mit Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Tragwerken aus Faserverbund-Kunststoffen. Anmerkung: Andere Anforderungen, wie z.B. Bemessung gegen Erdbeben oder thermische Isolierung oder Schallschutz werden nicht behandelt. (3) Diese Technische Spezifikation bietet die Grundlage für die Bemessung von Tragwerken aus Faserverbund-Kunststoffen, aus (i) Faserverbund-Kunststoff-Bauteilen, oder (ii) Kombinationen von Faserverbund-Kunststoff-Bauteilen und Bauteilen aus anderen Materialien (Hybrid- Faserverbund-Kunststoff-Tragwerk), und für (iii) die Verbindungen zwischen diesen Bauteilen. (4) Diese Technische Spezifikation gilt für Verbund-Tragwerke mit Temperaturwerten in den einzelnen Komponenten unter Gebrauchsbedingungen, die (i) über -40 °C und (ii) und unter Tg - 20 °C liegen, wobei Tg die Glasübergangstemperatur des Verbundwerkstoffes, des Kerns und des Klebstoffes ist, wie in 5.1(1) definiert. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Sonderausschuss NA 005-51-51 FBR-04 SO „Tragwerke aus faserverstärkten Polymerkunststoffen (SpA zu CEN/TC 250/WG 4)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).