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Norm [AKTUELL]
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Schwellen dienen dazu, die Schienen der Grubenbahnen in ihrer vorgegebenen Lage festzuhalten sowie die aus den Verkehrslasten resultierenden Kräfte von Schienen auf das Gleisbett zu übertragen. Dementsprechend sind ihre Längen- und Querschnittsmaße sowie ihre Qualität und Beschaffenheit für die Güte und Haltbarkeit des Gleises von Bedeutung. Um eine ausreichende Auflage und Befestigung der Schiene sicherzustellen, soll die Schwellenlänge nicht weniger als das 1,7-Fache der Gleis-Spurweite betragen. Holzschwellen zeichnen sich durch geringes Gewicht, gutes elastisches Verhalten sowie gute Isolationseigenschaften aus. Nachteilig ist bei vielen Holzarten die Riss-, Fäulnis- und Verschleißanfälligkeit. Schwellen aus Eichen- und Buchenholz sowie aus Bongossi und ähnlichen Hölzern werden Hartholzschwellen, solche aus Kiefern- und Lärchenholz Weichholzschwellen genannt. Für das Verlegen von Gleisanlagen im untertägigen Bergbau sind vorzugsweise Hartholzschwellen zu verwenden. Dem Aufreißen der Eichen- und Buchenschwellen ist durch mechanische Hilfsmittel vorzubeugen, zum Beispiel Binden oder Kopfplatten. Die Norm legt Maße und Bezeichnungen für die im Bergbau verwendeten Holzschwellen, die zu verwendenden Holzarten, technische Güte- und Lieferbedingungen und grundsätzliche Verarbeitungshinweise fest. Die Norm wurde vom NA 008-05-01 AA "Grubenbahnen" des FABERG erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21325:1989-02 .
Änderungen Gegenüber DIN 21325:1989-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm redaktionell überarbeitet und den Gestaltungsregeln nach DIN 820-2 angepasst.
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