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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die Typprüfung von Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen auf Repräsentativität der Probe sowie auf die Verschleppung von Probe zu Probe fest. Dieses Dokument gilt für - neu entwickelte Probenahmeanlagen; - bereits eingesetzte oder typgeprüfte Probenahmeanlagen nach technischen Veränderungen. Die regelmäßige Überprüfung von Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen auf Repräsentativität der Probe sowie auf die Verschleppung von Probe zu Probe (Haupt- und Wiederholungsprüfung) wird in DIN 11868-1 festgelegt. Wird eine Probenahmeanlage in wesentlichen konstruktiven Merkmalen so verändert, dass auch eine Änderung der Probenahmeeigenschaften gegeben ist, muss eine erneute Typprüfung für die geänderte Version vorgenommen werden. Im Prüfbericht ist die Typenbezeichnung der geänderten Version zu dokumentieren. Die Typprüfung wird vor der erstmaligen Inbetriebnahme beziehungsweise vor der Wiederinbetriebnahme der Probenahmeanlage durchgeführt. Die Prüfung erfolgt durch ein Gremium von Sachverständigen, denen eine Beschreibung des Funktionsprinzips mit allen steuerungstechnisch beeinflussbaren Funktionen der Probenahmeanlage in schriftlicher Form vorliegen muss. Die Bestandteile und Merkmale der geprüften Anlage, die die Probenahme beeinflussen, sind im Prüfbericht nach Anhang A zu dokumentieren. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, ist die Prüfung erst nach Beseitigung der aufgetretenen Mängel zu wiederholen. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Probenahmegeräte erst nach einer Wiederholung der Prüfung eingesetzt werden. Die Anerkennung der bestandenen Typprüfung ist vorab auf 12 Monate nach bestandener Prüfung befristet. Die typprüfende Stelle erteilt nach 12 Monaten eine unbefristete Anerkennung, soweit bis dahin im Routinebetrieb keine Erkenntnisse auftreten, die eine Einschränkung der Anerkennung bewirken. Dieses Dokument ist vorgesehen als Ersatz für DIN 11868-2:2002-11. Gegenüber dieser Norm wurde der Hinweis auf die Richtlinie ADR 1.3 im Vorwort gestrichen und DIN EN ISO 1211 in die normativen Verweisungen aufgenommen. Weiterhin wurden der Ablauf für unbefristete Anerkennungen festgelegt und die Temperaturvorgaben für Rohmilch geändert. Für die Verschleppungsprüfung wird nun Magermilch anstatt Wasser herangezogen. Die Mindestanzahl für verschiedene Milchmengen je Schaltstufe bei der Repräsentativitätsprüfung wurde auf drei begrenzt. Es wurde ein Unterabschnitt zur Absicherung der Ergebnisse aufgenommen und das Dokument technisch und redaktionell überarbeitet und ergänzt und damit an derzeit gültige Gestaltungsregeln angepasst. Für dieses Dokument ist das Gremium NA 057-05-13 AA "Milch und Milcherzeugnisse - Probenahme- und Untersuchungsverfahren", Arbeitskreis "DIN 11868 - Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 11868-2:2002-11 .
Gegenüber DIN 11868-2:2002-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichung des Hinweises auf Richtlinie ADR 1.3 im Vorwort; b) Aufnahme von DIN EN ISO 1211 in die normativen Verweisungen; c) Festlegung des Ablaufs für unbefristeten Anerkennung in 4.1; d) Änderung der Temperaturvorgaben bei Rohmilch auf 2 °C bis 14 °C, Streichung des pH-Wertes sowie der Verschleppungsprüfung mit Wasser in 4.3.1; e) Begrenzung der Mindestanzahl für verschiedene Milchmengen auf drei sowie Streichung zusätzlicher Wiederholungen in 4.3.2.1 und 4.3.3.1; f) Aufnahme des Unterabschnittes 4.3.4 Absicherung der Ergebnisse; g) technische und redaktionelle Überarbeitung und Ergänzung zur Anpassung an derzeit gültige Gestaltungsregeln.