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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument beschreibt genormte Kennzeichnungen zur Verwendung an Vollbahn-Güterwagen. Diese Kennzeichnungen werden verwendet, um verschiedene klare und prägnante Informationen im Hinblick auf Eigenschaften und vorgesehene Einsatzzwecke der Fahrzeuge bereitzustellen. Zu diesen Kennzeichnungen gehören auch Sicherheitszeichen, die Bediener der Einrichtungen vor Gefahren warnen, welche bei Benutzung oder Instandhaltung der Fahrzeuge auftreten können. Diese Norm besteht aus zwei Teilen: - Teil 1: Güterwagen; - Teil 2: Außenanschriften an Personenfahrzeugen, Triebfahrzeugeinheiten, Lokomotiven und Gleisbaumaschinen. Zusätzlich zu den in diesem Dokument dargestellten Kennzeichnungen könnte es noch andere Kennzeichnungen und Texte für Vollbahn-Güterwagen geben, z. B. Anweisungen und Warnungen bezüglich der Handhabung von Einrichtungen. Solche zusätzlichen Kennzeichnungen stehen nicht im Widerspruch mit diesem Dokument, vorausgesetzt sie beeinträchtigen oder beeinflussen die Kennzeichnungen dieses Dokuments nicht. Das Dokument ist anwendbar für alle Vollbahn-Güterwagen, die innerhalb der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelszone und Mitgliedsstaaten der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr) betrieben werden und den rechtlichen Anforderungen innerhalb dieser Institutionen entsprechen. Die Norm stimmt überein mit: - Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs in der Gemeinschaft; - COTIF UTP GEN-A: General provisions - Essential requirements. Sie dient der Anwendung durch alle an der Kennzeichnung von Eisenbahnfahrzeugen beteiligten Parteien. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-10 AA "Güterfahrzeuge" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15877-1:2024-09 .
Gegenüber DIN EN 15877-1:2019-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Dokumentenvorlage; b) Erneuerung der Dokumentenstruktur; c) Redaktionelle Überarbeitung; d) Aktualisierung der normativen Verweisungen; e) Überarbeitung der Kennzeichnungen; f) Ergänzung neuer Kennzeichnungen; g) Entfernen nicht (mehr) genutzter Kennzeichnungen; h) Aktualisierung Anhang ZA; i) Aktualisierung Literaturhinweise.
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