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Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument ist zusammen mit den anderen Teilen der Normenreihe EN 13001 (Anhang C) anzuwenden und legt gemeinsam mit ihnen grundlegende Bedingungen, Anforderungen und Verfahren fest, um so anhand der Konstruktion und der theoretischen Überprüfung Gefährdungen für Krane zu verhindern. Spezifische Anforderungen an bestimmte Kranarten sind in der entsprechenden Europäischen Norm für die jeweilige Kranart angegeben. Dieses Dokument behandelt spezifische Wellen und rotierende oder nicht rotierende Achsen als integrierten Bestandteil von Kranen, die nicht in den anderen Normen der Reihe EN 13001 behandelt werden (zum Beispiel Steckbolzenverbindungen in EN 13001-3-1). Diese Norm gilt nicht für Wellen oder Achsen, die zur Standardausrüstung gehören (zum Beispiel Getriebe, Motoren). Die signifikanten Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung zu Gefährdungen von Personen führen können, sind in Anhang D aufgeführt. Die Abschnitte 4 bis 7 dieses Dokuments sind zur Verringerung oder Beseitigung dieser Risiken erforderlich. Die Anwendung der Abschnitte 4 bis 7 des vorliegenden Dokuments ist notwendig, um diese Risiken in Verbindung mit den folgenden Gefährdungen zu mindern oder zu beseitigen: - Überschreitung der Festigkeitsgrenzwerte (Fließgrenze, Bruch- und Ermüdungsfestigkeit); - Überschreitung von Temperaturgrenzwerten des Werkstoffs oder der Komponenten. Diese Norm behandelt keine Festigkeitsnachweise von geschweißten oder gegossenen Wellen. Dieses Dokument gilt nicht für Krane, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments als Europäische Norm hergestellt wurden und dient als Bezugsbasis für die Europäischen Normen für bestimmte Kranarten (Anhang C). prEN 13001-3-8:2021 behandelt ausschließlich die Methode der Grenzzustände in Übereinstimmung mit EN 13001-1:2015. Dieses Dokument (EN 13001-3-6 2020-06) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-21 AK "Konstruktion - allgemein (SpA CEN/TC 147/WG 2 uund SpA ISO/TC 96/SC 10)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.