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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Anforderungen an einzeln elektrisch betriebene Leuchten, bezeichnet als Warnleuchten, fest, die ein dauerndes oder regelmäßig intermittierendes Licht einer einzelnen Farbe ausstrahlen, und die allein durch ihre Farbe und ihre Position zur Warnung, Information oder Leitung von Verkehrsteilnehmern verwendet werden. Er legt außerdem die Anforderungen an die optische Leistung, die bautechnische Ausführung und die Betriebskennwerte sowie die entsprechenden anzuwendenden Prüfverfahren fest. Diese Einrichtungen haben Befestigungsvorrichtungen. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt nicht für Leuchteinrichtungen, die durch zusätzliche Mittel Nachrichten (zum Beispiel Wechselverkehrszeichen) oder eine verbindliche Anweisung (zum Beispiel Verkehrszeichen) übermitteln oder die Bestimmungen über Fahrzeugscheinwerfer unterliegen. Dieser europäische Norm-Entwurf behandelt keine horizontalen Lasten, da die Befestigungen, welche die aufgebrachten horizontalen Lasten aufnehmen müssen, nicht Gegenstand dieses Norm-Entwurfs sind. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 005-10-24 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FGSV/FNL/FNF: Anlagen zur Verkehrssteuerung (SpA zu CEN/TC 226/WG 4)" bei DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12352:2024-08 .
Gegenüber DIN EN 12352:2006-07 haben sich folgende Änderungen ergeben: a) die Einleitung wurde neu verfasst, um Anwendungen von Warnleuchten zu erläutern; b) die Definitionen 3.1 bis 3.4 wurden zur zusätzlichen Erläuterung hinzugefügt; c) die frühere Definition 3.10 "Hauptachse" wurde gelöscht und die Definition "Referenzachse" aktualisiert für mehr Klarheit durch weniger festgelegte Achsen; d) in 4.1.1, Änderung der erläuternden Anmerkung für mehr Klarheit; e) in 4.1.2.1 und 4.1.2.2, Änderung der Bezugnahme auf "Linse" zu "lichtgebende Fläche" (für mehr Flexibilität in Zusammenhang mit Lösungen ohne den Einsatz einer speziellen Linse); f) in 4.1.4, Änderung des Wortlauts für mehr Flexibilität in Zusammenhang mit Lichtquellen; g) in 4.1.5, Klarstellung des Wortlauts hinsichtlich der Messebene; h) in 4.2.1.1, Klarstellung, dass die Anforderungen an die elektrische Sicherheit den Festlegungen nach EN 50556 für den Verkehrsmarkt entsprechen, die nun der Niederspannungsrichtlinie (LVD) unterliegen; i) in 4.2.1.2.1, Konzept miteinander verbundener Paare oder Gruppen von Warnleuchten hinzugefügt; j) in 4.2.1.2.3, Klassen hinzugefügt; k) in 4.2.1.4, Klarstellung, dass es die Lichtstärke ist, die über den Spannungsbereich übereinstimmen muss; l) in 4.2.2.1, Konzept miteinander verbundener Paare oder Gruppen von Warnleuchten sowie Klassen F5 und F6 hinzugefügt; m) in 4.2.2.2, Klassen O4 und O5 hinzugefügt; n) in 4.3.1, Verweisungen auf Abschnitte mit Prüfverfahren aktualisiert (aufgrund des gelöschten früheren Abschnitts 5 "Probenahme" wurde Abschnitt 6 "Prüfverfahren" zu Abschnitt 5); o) in 4.3.2.3, Verweisung auf Spezifikation der Korrosionsprüfung aktualisiert; p) der frühere Abschnitt 5 "Probenahme" wurde gestrichen; q) Abschnitt 6 "Prüfverfahren" ist nun Abschnitt 5, da der frühere Abschnitt 5 "Probenahme" gestrichen wurde; r) in 5.2, Änderung des Prüfverfahrens der Lichtstärke; s) Hinzufügung neuer Abschnitt 6, Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) entsprechend der neuen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO); t) in Abschnitt 7, Aktualisierung der Verweisungen; u) der frühere Abschnitt 9 "Konformitätsbewertung" wurde gelöscht, da durch den neuen Abschnitt 6 "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP)" ersetzt. v) der Anhang ZA wurde entsprechend den Anforderungen der neuen Bauproduktenverordnung aktualisiert.