Kurzreferat
Die Anwendung von Druckluft in Bereichen mit dem Potential gesundheitlicher Schädigungen an Menschen durch mitgeförderte Verunreinigungen von Druckluft stellt besondere Anforderungen an die Druckluftreinheit. Während im rein industriellen Bereich eine ungenügende Druckluftreinheit im Regelfall ausschließlich zu finanziellen Schäden durch Produktionsausfall bzw. mangelhafter Produktqualität und somit Ausschuss bzw. Nacharbeiten führt, zählt in den Bereichen Lebensmittel und Pharma die gesundheitliche Schädigung an Menschen zu den zusätzlichen elementaren Gefahrenpotentialen. Die Druckluftreinheit hat daher in diesen Bereichen einen besonders hohen Stellenwert. Dieses VDMA-Einheitsblatt ist eine Erweiterung des VDMA-Einheitsblattes 15390 Teil 1. Zur Anwendung dieses VDMA-Einheitsblattes ist die Kenntnis der Grundlagen aus Teil 1 erforderlich. Teil 2 befasst sich ergänzend und schwerpunktmäßig mit der Anwendung von Druckluft in den Bereichen Lebensmittel und Pharma. Dieses VDMA-Einheitsblatt beschreibt beispielhaft für diese Anwendungen unter anderem: - welche typischen Druckluftreinheiten benötigt werden, - welche Gefahrenpotentiale bei ungenügender Druckluftreinheit bestehen, - wie die Druckluftreinheiten durch Druckluftaufbereitung erzielt werden können, - wie sich die Druckluftaufbereitung auf die Bereiche zentrale und dezentrale Druckluftaufbereitung verteilt, - welche Redundanzen erforderlich sind, um eine kontinuierliche Druckluftversorgung bei der geforderten Druckluftreinheit zu gewährleisten - und welche Besonderheiten hinter der dezentralen Druckluftaufbereitung bis zur Anwendung berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich grenzt das VDMA-Einheitsblatt die Druckluft im Pharma-Bereich gegen die medizinische Druckluft ab. Medizinische Druckluft unterliegt der jeweils gültigen Gesetzgebung aus dem Medizinproduktebereich. Bei weitergehender Betrachtung sind die relevanten Richtlinien und Gesetze zu medizinischer Druckluft heranzuziehen, die hier nicht weiter betrachtet werden. Die Reinheit der Raumluft sowie Treibgase oder Packgase bzw. allgemein Lebensmittelzusatzstoffe sind nicht Gegenstand dieses VDMA-Einheitsblatts.