Kurzreferat
Die Abnahme von Holzbearbeitungsmaschinen bereitet in der Praxis häufig Probleme. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Festlegung des Liefergegenstands in der Spezifikationsphase und die folgende Abprüfung bei der Maschinenabnahme. Besonders die quantitativ kaum greifbaren aber dennoch durch die Maschine sicher zu erzeugenden attributiven Qualitätsmerkmale der Werkstücke wie Ästhetik und Anmutung sind schwierig zu handhaben. Die Richtlinie gibt für alle Phasen der Beschaffung einer Holzbearbeitungsmaschine Empfehlungen, wie optimal vorgegangen werden kann. Sie konzentriert sich dabei auf den Ablauf und praktikabel skalierbare Umsetzungsempfehlungen. Im Anhang werden Beispiele konkreter Maschinenabnahmen erläutert. Die Richtlinie wendet sich an alle, die in der täglichen Praxis mit Maschinenabnahmen oder anderen Leistungsnachweisen von Maschinen befasst sind. Dies sind insbesondere Projekt- und Vertriebsingenieure, Anwendungsspezialisten bzw. Produktmanager bei Herstellern von Holzbearbeitungsmaschinen, Mitarbeitende des Qualitätswesens, Versuchsingenieure oder Sachverständige bzw. Begutachtende.