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Technische Regel [AKTUELL]

RAL-GZ 435:2021-12

Klimaneutrale Möbelherstellung - Gütesicherung

Ausgabedatum
2021-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
16

75,79 EUR inkl. MwSt.

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Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Klimaneutrale Möbelherstellung, Möbelhersteller und klimaneutrale Möbel. Hierbei wird unterschieden in Treibhausgasemissionen (THGE), die aus drei Bereichen resultieren können, den sogenannten Scope 1 bis 3 [direkten und indirekten Emissionen]. Die Vergabe des Gütezeichens erfolgt im Wesentlichen auf einer bilanziellen Klimaneutralität u.a. durch CO2-Zertifikate. Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen des Unternehmens, die aus dem Verbrauch von Primärenergieträgern resultieren. Dazu gehören z.B. das Verbrennen fossiler Rohstoffe zur Energieherstellung, Wärmeerzeugung oder der Betrieb aller unternehmenseigenen PKW und LKW mit Treibstoffen wie z.B. Benzin, Diesel und Erdgas. Ebenfalls relevant sind die Bereiche Prozessemissionen und die Nachfüllungen der Kühl- und Klimaanlagen. – Fuhrpark (Treibstoffe), – Liegenschaften (Heiz- und Wärmemittel, Kühlsystemverluste), – Direkte Emissionen (z.B. in der Stahl- oder Zementindustrie). Scope 2 umfasst alle indirekten Emissionen eines Unternehmens, die aus der Erzeugung der, von einem Unternehmen beschafften, Energie resultieren. Dazu zählen beispielsweise durch das Unternehmen verbrauchte Sekundärenergieträger wie Strom, Fernwärme, Dampf oder Kühlungsenergie. Besteht der Fuhrpark auch oder ausschließlich aus Elektroautos, so werden die daraus resultierenden Emissionen im Bereich Scope 2 im Bereich des verbrauchten Stroms erhoben. – Verbrauch von herkömmlichem Strom, – Grünstromverbrauch von Anbietern mit garantiertem Zubau, – Grünstrom aus Eigenherstellung (z.B. Photovoltaik), – Fernwärme & Dampf, – Energiebereitstellung (z.B. Stromherstellung), – Fernkälte. Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die aus dem Ablauf aller täglichen Unternehmensprozesse sowie dem Produktlebenszyklus resultieren und im Rahmen der Erhebung von Scope 3 Emissionen auf Grundlage des GHGP Corporate Accounting and Reporting Standard erhoben werden. Dabei wird zwischen vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette unterschieden. Das GHG Protocol definiert 15 Kategorien, einige Beispiele daraus können Sie hier sehen: – Abbau und Verarbeitung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, – Vorketten von Treibstoffen, Wärmeenergie, Prozessenergie und Stromproduktion, – Anfahrt der Mitarbeiter, – externe Logistik, – Geschäftsflüge, – Geschäftsreisen inkl. Übernachtungen, – Gewerbeabfälle, – Papier- und Kartonagenverbrauch, – Wasserverbrauch.
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