Kurzreferat
Diese Richtlinie informiert über Maßnahmen zum Schutz vor Röntgenstrahlen an Elektronenstrahlmaschinen zur Materialbearbeitung insbesondere zum Schweißen, Bohren, Härten und Umschmelzen metallischer Werkstoffe. Außerdem weist die Richtlinie auf die Verantwortung, Ausbildung und den Schutz des Bedien-, Wartungs- und Instandsetzungspersonals hin. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG vom 26. Juni 2017, zuletzt geändert am 23. Oktober 2020. Ergänzt wird das StrlSchG von der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) vom 29. November 2018, zuletzt geändert am 20. November 2020. Durch die Verordnung werden eine Vielzahl der im StrlSchG niedergelegten Grundsätze vollzugsfähig, insbesondere Strahlenschutzgrundsätze, Genehmigungs- und Anzeigetatbestände, Grenz- und Referenzwerte, Zuständigkeiten sowie Aufsichts- und Verwaltungsverfahren.