Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der Eignung von Härteprüfmaschinen nach dem Rockwell-Verfahren. Bei der Vorgehensweise ist zu berücksichtigen, dass der ermittelte Härtemesswert ein Materialkennwert und keine physikalische Größe ist. Der Härtemesswert ist Ergebnis eines Eindringversuchs, welcher immer mit einer lokalen Zerstörung der Materialoberfläche einhergeht und damit an Ort und Stelle nicht wiederholt werden kann. Der Nachweis der Eignung wird unter Berücksichtigung der Messunsicherheit der Härteprüfmaschine sowie den vorgegebenen Toleranzen aus Konstruktion und Fertigung aber auch der Streuung des Fertigungsprozesses betrachtet. Diese Richtlinie schafft somit für Hersteller und Anwender eine einheitliche und überbetriebliche Basis für eine objektive Systembeurteilung.