Kurzreferat
Die Richtlinie trägt dazu bei, dass die Bioökonomie in Deutschland langfristig ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig gestaltet wird. Sie definiert zentrale Begriffe und stellt Potenziale, Kontext und Aktivitäten der Bioökonomie exemplarisch dar. Die Richtlinie konzentriert sich auf Anwendungen und Wirtschaftsbereiche, die biologische Ressourcen und biologisches Wissen einsetzen oder verarbeiten, biogene Produkte verwenden und Rest- und Abfallstoffe rezyklieren. Diese Richtlinie wendet sich insbesondere an Entscheidungstragende sowie Akteurinnen und Akteure folgender Institutionen einschließlich solcher, die den Wandel von fossilen zu bioökonomischen Rohstoffen noch vor sich haben: Unternehmen, die Biomasse erzeugen oder bereitstellen, die Biomasse oder biobasierte Produkte und Materialien einsetzen oder verarbeiten, die biologische Ressourcen einsetzen zur Gewinnung von Wertstoffen und Valorisierung von Abfallstoffen, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, Unternehmen des Finanzsektors, Institutionen der Qualitätssicherung sowie der Zertifizierung und des Monitorings, Institutionen der Forschung und Lehre, Aus- und Weiterbildung, Institutionen der Legislative und öffentlichen Verwaltung, Kommunikationseinrichtungen für die Fachwelt (Verbände, Fachgremien), Kommunikationseinrichtungen für die Öffentlichkeit (Verbraucherzentralen, NGO, Journalismus), politisch Entscheidende und die interessierte Öffentlichkeit.