Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt den Einsatz von Optischen Aerosolspektrometern zur Bestimmung der Partikelanzahlgrößenverteilung und der Anzahlkonzentration in Außenluft und in Prüfaerosolen. Der erfassbare Partikelgrößenbereich erstreckt sich von etwa 0,07 µm bis etwa 25 µm. Dabei können Anzahlkonzentrationen von weniger als 1 cm-3 bis maximal etwa 100000 cm-3 gemessen werden. Die zeitliche Auflösung liegt im Bereich von weniger als einer Sekunde bis einige Minuten. Diese Richtlinie definiert einen Satz von Gerätekenngrößen sowie die Verfahren zu deren Ermittlung, legt aber keine Mindestanforderungen fest.