Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt die Instandhaltung von netzgekoppelten Windenergieanlagen (WEA). Sie gibt Hinweise zu Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Dokumentation und Ersatzteilhaltung. Dabei werden vor allem die Aspekte "Sicherheit", "Wirtschaftlichkeit" und "Schutz" der Investition durch effektive und effiziente Instandhaltung über ihre geplante Betriebsdauer berücksichtigt. Sie behandelt in ihrem Schwerpunkt die Betriebsphase WEA und soll als Überblick und Handlungsempfehlung dienen und richtet sich im Wesentlichen an Betreiber und Betriebsführer gewerblicher WEA. Aus technischer Sicht ist eine Windenergieanlage (WEA) immer eine Kombination aus Bauwerk und Maschine. Daraus ergibt sich, dass an die Instandhaltung besondere Maßstäbe angelegt werden. Die Richtlinie gibt vor, welche Instandhaltungsmaßnahmen in Verbindung mit einem individuell ausgearbeiteten Instandhaltungskonzept ganzheitlich und sicher, wirtschaftlich und effektiv durchgeführt werden sollen.