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Norm [AKTUELL]
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Spektrometrische Portalmonitore können im statischen oder transienten Betriebsmodus Gamma- und Neutronenstrahlung nachweisen und Gamma-Radionuklide identifizieren, die in oder an Personen, Fahrzeugen oder Containern vorhanden sein können. Ein Alarm muss ausgelöst werden, wenn das Signal des Systems ein Alarmkriterium oder eine andere voreingestellte Bedingung erfüllt, (die vom Bediener für den Strahlenpegel oder das Identifizierungsergebnis auswählbar ist). Die Messung erfolgt, während das Objekt die Nachweiszone durchläuft oder sich statisch in der Nachweiszone befindet. DIN EN IEC 62484 (VDE 0493-3-5) spezifiziert die Betriebs- und Leistungsanforderungen an spektrometrische Portalmonitore, die zum Nachweis und zur Identifizierung des unerlaubten Transports von radioaktiven Stoffen eingesetzt werden. Die Betriebsanforderungen, die in dieser Norm festgelegt werden, beinhalten den Nachweis von Strahlung und die Identifizierung von Gamma-Radionukliden sowie Anforderungen bezüglich der zu erwartenden elektrischen, mechanischen und umweltspezifischen Bedingungen, unter denen ein Portalmonitor eingesetzt wird. Das Erreichen von Betriebseigenschaften, die die in dieser Norm aufgeführten Spezifikationen einhalten oder übertreffen, hängt ab von der sachgemäßen Installation des Monitors, dem Einstellen angemessener Betriebsparameter, den für den Monitor getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, der Sicherstellung der Kalibrierung, der Durchführung eines geeigneten Prüf- und Wartungsprogramms, der Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsanforderungen und der Bereitstellung angemessener Schulungen für das Betriebspersonal. Diese Aspekte sind allerdings nicht Bestandteil dieser Norm.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 62484:2016-06; VDE 0493-3-5:2016-06 .
Gegenüber DIN EN 62484 (VDE 0493-3-5):2016-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Harmonisierung der Norm mit den neueren Normen für den Nachweis unerlaubt transportierter radioaktiver Stoffe (siehe neu aufgenommene Einleitung); c) Aktualisierung und Ergänzung der normativen Verweisungen und Literaturhinweise; d) Überarbeitung des Abschnitts 3 zu Begriffen und Abkürzungen; e) Einführung einer unformalisierten Funktionsprüfung für alle umgebungsbezogenen, elektromagnetischen und mechanischen Prüfungen sowie einer Anforderung bezüglich des Variationskoeffizienten für jeden Mittelwert der Ablesungen; f) bezüglich der umgebungsbezogenen, elektromagnetischen und mechanischen Prüfbedingungen Bezugnahme auf IEC 62706; g) Überarbeitung und Ergänzung der Beschreibung der Anforderungen und Prüfverfahren; h) Aufnahme von Angaben bezüglich klimatischer Beanspruchungen; i) Überarbeitung der Gliederung; j) redaktionelle Überarbeitung.