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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt die allgemeinen Regeln für die Rechtfertigung der Definition eines (materiellen oder immateriellen) Produkts fest und spezifiziert den Inhalt des Plans zur Begründung der Definition (DJP, englisch: Definition Justification Plan) und des Dossiers zur Begründung der Definition (DJD, englisch: Definition Justification Dossier). Es ist anwendbar für alle Produkte, die zur Erfüllung der in einer (bedarfs-)technischen Lieferbedingung festgelegten Anforderungen eines Kunden entworfen und entwickelt werden. Industrieunternehmen wird empfohlen, die folgenden Grundsätze auf ihren eigenen Bedarf an Begründung in ihren internen Kunden-/Lieferantenbeziehungen anzuwenden. In Abschnitt 5 werden die Konzepte und die Dokumente zur Begründung der Definitions- und Qualifizierungsprozesse vorgestellt. Abschnitt 6 fasst die Rolle und den vertraglich festgelegten Charakter der Qualifizierung der Definition zusammen. Abschnitt 7 enthält Einzelheiten zur Qualifizierung des Definitionsprozesses, während Abschnitt 8 diesen Prozess in die Logik der Programmentwicklung einordnet. Das Dokument beschreibt auch die Unterschiede zwischen der Begründung und der Qualifizierung der Definition und anderen Begriffen wie Verifizierung, Validierung oder Abnahme (Abschnitt 9). Abschnitt 10 ist ein Leitfaden für die Erstellung und Pflege der mit der Begründung der Definitions- und Qualifizierungsprozesse verbundenen Dokumente. Informationen zum Zertifizierungsprozess, auch wenn diese nicht in den Anwendungsbereich des vorliegenden Dokuments fallen, werden ebenfalls in Abschnitt 10 dargestellt, da dieser Prozess gewisse Ähnlichkeiten mit der Begründung des Definitions- und Qualifizierungsprozesses aufweist. Dieses Dokument gehört zu den Begleitdokumenten der EN 9200 über die Spezifikation des Projektmanagements. Für diese Norm ist das Gremium NA 131-05-01 AA "Qualitäts- und Managementverfahren" bei DIN zuständig.