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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Spektroskopische Portalmonitore können im statischen oder transienten Betriebsmodus Gamma- und Neutronenstrahlung nachweisen und Gamma-Radionuklide identifizieren, die in oder an Personen, Fahrzeugen oder Containern vorhanden sein können. Ein Alarm muss ausgelöst werden, wenn das Signal des Systems ein Alarmkriterium oder eine andere voreingestellte Bedingung erfüllt, (die vom Bediener für den Strahlenpegel oder das Identifizierungsergebnis auswählbar ist). Die Messung erfolgt während das Objekt die Nachweiszone durchläuft oder sich statisch in der Nachweiszone befindet. Diese Norm spezifiziert die Betriebs- und Leistungsanforderungen an spektroskopische Portalmonitore, die zum Nachweis und zur Identifizierung des unerlaubten Handels von radioaktiven Stoffen eingesetzt werden. Die Betriebsanforderungen, die in dieser Norm festgelegt werden, beinhalten den Nachweis von Strahlung und die Identifizierung von Gamma-Radionukliden sowie Anforderungen bezüglich der zu erwartenden elektrischen, mechanischen und umweltspezifischen Bedingungen, unter denen ein Portalmonitor eingesetzt wird. Zweck der Norm ist es, Leistungsanforderungen aufzustellen, Beispiele für zulässige Prüfverfahren zu geben und generelle Eigenschaften, allgemein gültige Prüfbedingungen, Strahlungseigenschaften, elektrische Sicherheit und umweltspezifische Bedingungen festzulegen, anhand derer festgestellt werden kann, ob ein Portalmonitor die Anforderungen dieser Norm erfüllt. Das Erreichen von Betriebseigenschaften, die die in dieser Norm aufgeführten Spezifikationen einhalten oder übertreffen, hängt ab von der sachgemäßen Installation des Monitors, dem Einstellen angemessener Betriebsparameter, den für den Monitor getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, der Sicherstellung der Kalibrierung, der Durchführung eines geeigneten Prüf- und Wartungsprogramms, der Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsanforderungen und der Bereitstellung angemessener Schulungen für das Betriebspersonal. Diese Aspekte sind allerdings nicht Bestandteil dieser Norm. Zuständig ist das DKE/GUK 967.2 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN IEC 62484:2014-04; VDE 0493-3-5:2014-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 62484:2022-08; VDE 0493-3-5:2022-08 .
Gegenüber DIN IEC 62484 (VDE 0493-3-5):2014-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme als EN-Norm, die in allen EU- und EFTA-Staaten gilt; b) die Verweisungen im Nationalen Vorwort wurden aktualisiert; c) die deutsche Fassung wurde in den Abschnitten 2 und 3 an die aktuellen Standardsätze angepasst.