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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für Kontaminationswarn- und Überwachungseinrichtungen, die für die Überwachung radioaktiver Oberflächenkontaminationen von bekleideten oder unbekleideten Personen verwendet werden. Sie gilt nur für solche Einrichtungen, bei denen der Benutzer keine weiteren Handlungen vornimmt, als sich und/oder seine Hände und Füße den Detektoren darzubieten. Sie gilt für die Ganzkörperüberwachung einschließlich des Kopfes, der Hände und der Füße. Bestimmte Abschnitte dieser Norm sind jedoch auch auf Einrichtungen anwendbar, die für die Überwachung der radioaktiven Kontamination nur von Händen und/oder Füßen vorgesehen sind.
Die kleinste nachweisbare Oberflächenemissionsrate ist davon abhängig, an welcher Stelle des Körpers sich die zu messende Quelle befindet. Um einen Anhalt für die Leistungsfähigkeit der Monitore anzugeben, ist eine mittlere kleinste nachweisbare Aktivität aus dem mittleren Ansprechvermögen zu bestimmen. Da auch das Untergrundsignal gegenüber dem von der zu messenden Aktivität verursachten Signal groß sein kann und dieser Untergrund keinesfalls konstant ist, müssen die Zeit- und Ortsabhängigkeit bei der Bestimmung der kleinsten nachweisbaren Oberflächenemissionsrate berücksichtigt werden.
Die in der Norm beschriebenen Prüfungen sind Typ- bzw. Stückprüfungen zur Charakterisierung der wesentlichen Eigenschaften der Monitore. Wenn vom Kunden gewünscht, können zusätzliche Prüfungen zur weiteren Charakterisierung des empfindlichen Volumens durchgeführt werden. Zwei Beispiele hierzu sind im neuen Anhang ZA der Norm angegeben.
Um den menschlichen Körper vollständig zu berücksichtigen, ist es üblicherweise erforderlich, mehrere Detektorkanäle einzusetzen. Dabei treten Abstände zwischen den aktiven Flächen der Detektoren auf, in deren Bereich die Detektionsfähigkeit für Kontamination auf dem Körper deutlich geringer ist als im Zentrum der Detektoren. Die Auswirkungen dieser Abstände auf die Leistungsfähigkeit des Monitors können dadurch verringert werden, dass die Signale benachbarter Detektoren zusammengefasst werden. Angaben hierzu sind in einen informativen Anhang ZB der Norm aufgenommen worden.
Für die Norm ist das DKE/GUK 967.2 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz", Gemeinschaftsgremium mit dem Normenausschuss Radiologie (NAR) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN V 44801-10:1998-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 61098:2024-10; VDE 0493-2-2:2024-10 .
Gegenüber DIN V 44801-10:1998-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde um Monitore für Gammastrahlung erweitert, der Titel entsprechend vereinfacht und die betreffenden Abschnitte um entsprechende Anforderungen ergänzt; b) Aufnahme einer Klassifizierung nach dem vorgesehenen Einsatzbereich (siehe 4.Z1); c) Aufnahme optionaler zusätzlicher Prüfungen (Anhang ZA) und Angaben zur Verbesserung des Ansprechvermögens durch Zusammenfassung der Informationen benachbarter Detektoren (Anhang ZB). d) für Prüfungen mit Referenz-Flächenstrahlern haben diese Abmessungen von 15 cm 10 cm bzw. 30 cm 10 cm (siehe 6.3, 7.1.2.2, 7.1.3.2, 7.3.2 und 7.3.3). Bei Verwendung von 100-cm2-Quellen sind die diesbezüglich speziellen Anforderungen zu beachten (siehe letzten Absatz von 6.3 sowie 7.4.1.2 und 7.4.3.3); e) die Dosisleistungswerte nach 7.5.1.1 wurden reduziert und Entfernungsangaben aufgenommen; f) die Dauer der Feuchtebeanspruchung wurde auf 24 h erhöht; g) die Anforderungen zur Elektromagnetischen Verträglichkeit wurden neu gefasst; h) redaktionelle Bearbeitung des gesamten Dokuments.