Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Strahlungsempfindliche Filme wurden bis in die späten 1950er Jahre auch auf einer Zellhorn-Unterlage hergestellt. Schon ab 1931 allerdings wurde die Herstellung und die Vorführung solcher Filme in vielen Ländern eingeschränkt und ab 1940 in Deutschland verboten. Es gibt aber immer noch große Mengen von Zellhornfilmen in Archiven und Sammlungen, die dort unter vorgeschriebenen Bedingungen bis zu ihrer Umkopierung auf Sicherheitsfilm gelagert werden müssen.
Diese Norm gilt für strahlungsempfindliche Filme, die den Anforderungen nach DIN ISO 18906 nicht entsprechen. Sie erfasst alle Zellhornfilme, die in der Stehbild- und Laufbildfotografie verwendet wurden, besonders die "Nitrofilme" in der Kinematografie.
Diese Norm enthält Hinweise auf die bei der Handhabung und Lagerung solcher Filme zu beachtenden sicherheitstechnischen Maßnahmen.
Die Vorgaben zur Bearbeitung von Zellhorn wurden 1976 in der Fachbeilage Arbeitsschutz des Bundesarbeitsblattes als "Zellhornrichtlinie" zusammengefasst. Diese ist mittlerweile im Zuge der europäischen Rechtsetzung außer Kraft getreten.
Daher wurden im Anhang B dieser Norm nun die Regelungen aus der "Zellhornrichtlinie", die speziell auf den Arbeitsschutz beim Umgang mit Zellhornfilmen und bei deren Lagerung zu beachten sind, aufgenommen.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-01 AA "Fotografische Medien" im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 15551-3:2011-02 .
Gegenüber DIN 15551-3:2011 02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Anhang B zu Anforderungen an die Bearbeitungsräume und die Bearbeitung auf Grundlage der Zellhornrichtlinie ZH 1/89 aufgenommen; c) Anhang C mit Merkblatt für die Bearbeitung von Zellhornfilm aufgenommen; d) Dokument redaktionell überarbeitet.