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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich und soll als Hilfestellung bei der Auswahl und Durchführung geeigneter und angemessener Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung dienen. Sie gibt eine Anleitung für die Prophylaxe, Einführung geeigneter Kontrollsysteme und Durchführung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
DIN 10523 steht in Zusammenhang mit den rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene, wie der VO (EG) Nr. 852/2004, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). Sie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und dient den Lebensmittelunternehmen, die für die Schädlingsbekämpfung in den Betriebsstätten verantwortlich sind, zur Orientierung. Ziel der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ist, die Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen beim Umgang mit Lebensmitteln zu erleichtern.
In diesem Sinne ist die Norm zur Thematik "Schädlingsbekämpfung" als Handlungsanleitung zu verstehen, der Verpflichtung zur Schädlingsbekämpfung nachzukommen. Sie dient dazu, den Umfang und die Inhalte angemessener Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung zu erkennen, einzuleiten und zu vollziehen. Diese Verfahrensnorm, die besondere Aspekte des Gesundheitsschutzes behandelt, ist allgemein für alle Branchen der Lebensmittelwirtschaft formuliert. Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind jedoch ganz auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und die jeweiligen Schädlinge sowie die Art der Produkte und Prozesse abzustellen.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene", Arbeitskreis NA 057-02-01-14 AK "Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich" im DIN erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 10523:2005-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 10523:2016-09 .
Gegenüber DIN 10523:2005-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und die zitierten Rechtsvorschriften dem neuesten Stand angepasst; b) Abschnitt B.1.1 wurde überarbeitet und ergänzt; c) die Norm wurde den derzeit geltenden Gestaltungsregeln für Normen angepasst.