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Dieses Dokument behandelt die Sicherheit elektrischer Rasiergeräte, Haarschneidemaschinen, Epilierer, Geräte zur Verwendung für Maniküre und Pediküre und ähnlicher Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt, einschließlich mit Gleichstrom versorgten Geräten und batteriebetriebenen Geräten. Dieses Dokument erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Es deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Dieses Dokument gilt nicht für Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie zum Beispiel korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas), Massagegeräte (siehe IEC 60335-2-32), Schönheitspflegegeräte (IEC 60335-2-115) und Geräte für medizinische Zwecke (IEC 60601). Gegenüber DIN EN 60335-2-8 (VDE 0700-8):2016-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angleichung an IEC 60335-1:2020; b) einige Anmerkungen wurden in normativen Text umgewandelt oder gestrichen (Abschnitt 1, 3.1.9, 19.10, 20.1 und 22.103); c) Ergänzung von Anforderungen für abnehmbare Stromversorgungsteile (6.2, 21.102, 21.103, 24.2); d) Präzisierung der Anwendbarkeit von 30.2.2 und 30.2.3 (30.2, 30.2.3); e) Präzisierung der Anforderungen für Verbindungsleitungen für Geräte der Schutzklasse III.
Gegenüber DIN EN 60335-2-8 (VDE 0700-8):2016-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angleichung an IEC 60335-1:2020; b) einige Anmerkungen wurden in normativen Text umgewandelt oder gestrichen (Abschnitt 1, 3.1.9, 19.10, 20.1 und 22.103); c) Ergänzung von Anforderungen für abnehmbare Stromversorgungsteile (6.2, 21.102, 21.103, 24.2); d) Präzisierung der Anwendbarkeit von 30.2.2 und 30.2.3 (30.2, 30.2.3); e) Präzisierung der Anforderungen für Verbindungsleitungen für Geräte der Schutzklasse III.