Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Sprungrettungsgeräte werden von der Feuerwehr zur Menschenrettung eingesetzt und ersetzen keine anderen Maßnahmen zum Erfüllen von Anforderungen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes. Das Sprungpolster SP 16 dient zum Auffangen frei fallender Personen und ist - je nach Einsatzbedingungen - in der Regel für eine Rettungshöhe von etwa 16 m verwendbar. Hierfür wird eine Bedienmannschaft, jedoch keine Haltemannschaft benötigt. Sprungrettungsgeräte werden eingeteilt in: a) Sprungrettungsgeräte, die nur mit einer Haltemannschaft eingesetzt werden können (Sprungtücher; nicht mehr zur Anwendung empfohlen, DIN 14151-2 wurde zurückgezogen); b) Sprungrettungsgeräte, für die zum Herstellen und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft eine Bedienmannschaft erforderlich ist (Sprungpolster, siehe DIN 14151-3). Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Rettungsgeräte sind Verletzungsrisiken für die zu rettenden Personen nicht auszuschließen. Nach Abschnitt 11 (Übungen) sind Schau- und Übungsspringen mit Personen unzulässig. Die Änderung der Norm erfolgt, um die normativen Verweisungen zu aktualisieren. DIN 54333-1 wurde ersatzlos zurückgezogen, ist für die Prüfung von Sprungpolstern jedoch noch notwendig. Auf diesen Sachverhalt wird mit dieser Normänderung hingewiesen. Für dieses Dokument ist das Gremium NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - SpA zu CEN/TC 192/WG 5" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14151-3:2024-04 .