Kurzreferat
Die in in dieser Richtlinie beschriebenen Trockenmessverfahren eignen sich besonders zur Überprüfung und Justierung der Gasrückführungssysteme durch den Fachbetrieb. Auch die Überprüfung durch den Sachverständigen ist möglich, wenn durch den Fachbetrieb die notwendigen Geräte zur Trockenmessung am Gasrückführngssystem angeschlossen und bedient werden. Eine Anwendung dieses Verfahrens ohne Fachbetrieb ist nicht zulässig, da aus Gründen des Brand- und Explosionsschutzes nur diese Betriebe autorisiert sind, die hier notwendigen Eingriffe in der Zapfsäule und deren Steuerelektronik vorzunehmen.