Kurzreferat
Diese Richtlinie legt ein manuelles Messverfahren (Probenahme und verschiedene analytische Bestimmungsverfahren) zur Bestimmung der Summe der Massenkonzentrationen von Ammoniak (NH3) und der gas- und dampfförmigen Ammoniumverbindungen (NH4+) im Abgas industrieller und sonstiger, z.B. landwirtschaftlicher, Anlagen fest. Das Verfahren ist anwendbar im Konzentrationsbereich von ca. 0,1 mg/m3 bis ca. 300 mg/m3, angegeben als NH3. Es wurde durch Vergleichsmessungen bis zu einer Konzentration von ca. 65 mg/m3.